Mitgliedschaft
Mitglied der Gesellschaft können nach ihrer Satzung ungeachtet ihres Wohn- oder Dienstortes solche Juristinnen und Juristen werden, die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler des Zivilrechts in der Qualifikationsphase (wie Promotion, Postdoc, Juniorprofessur) und zumindest auf dem Gebiet des deutschen, österreichischen oder schweizerischen Zivilrechts einschließlich seiner Nebengebiete tätig sind.
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft sowie das Beitrittsformular befinden sich auf der jeweiligen Tagungshomepage der aktuellen GJZ.